Der Fall ‘kino.to’

Gesperrt, Quelle: MrTopf_Flickr
Momentan herrscht Krieg im Internet! Die Sperrung des Online-Streaming-Portals kino.to hat für ein großes Aufsehen gesorgt. Das Portal ist eine der meist genutzten Websites schlechthin. Hier konnten User Tausende Filme und Fernsehserien streamen und kostenlos Anschauen. Doch am 8. Juni hat die Staatsanwaltschaft Dresden etliche Wohnungen durchsucht und mehr als zehn Personen festgenommen die damit in Zusammenhang gebracht werden. Vorgeworfen wurde den Betreibern der Website die nun von der Polizei beschlagnahmt wurde, dass ihre Website ein illegales Geschäftsmodell sei welches die Urheberrechte von Dritten verletzte und dabei Profit machen würde.
Jetzt melden sich die Gegner der Sperrung zu Worte. Das war eigentlich schon im Vorfeld zu erwarten, denn Kino.to wurde von etlichen Personen benutzt und die Community griff schon am Tag der Sperrung Wortlaut ein. Die Internetseite der GVU wurde nun von Hackern lahm gelegt. Der Zugang zur Seite war kaum möglich da immer wieder Angriffe durchgeführt wurden.
User wollen die Streamingangebote weiterhin nutzen können und regen sich in etlichen Foren und Blogs über die Sperrung auf. Das dass alles teilweise illegal sei stört wohl niemanden. Nun überlegen viele Unternehmen ein ähnliches Streamingportal zu errichten. Das Geschäftsmodell von kino.to war so erfolgreich dass man es ohne Probleme wieder aufbauen könnte. Dafür müsste es allerdings auch gute Bedingungen geben.
Das größte Problem im Falle Kino.to ist wohl dass sich hier die Rechtsgrundlage weitesgehend in einer Grauzone befindet. Denn das Stremmen von Videos ist generell nicht illegal. Immerhin werden die Filme weder herunter geladen, noch kopiert und weiter vertippen. Die GVU sieht das jedoch anders. Aufgrund des Zwischenspeicherns der Streams auf den Computern sind die Experten der Meinung dass alleine diese Vorgehensweise als Kopie zu achten sei und smot auch strafrechtlich gesehen relevant ist.